Aktionstag Ernte und Genuß am 11. September in Einbeck

Morgen, am 11. September stehen wir ab 10 Uhr auf dem Parkplatz am Altendorfer Tor 13 in Einbeck und laden zu gesunden Häppchen und spannenden Dialogen mit unseren Landwirten ein.
„Wir möchten für den Genuss und die Wertschätzung unserer Produkte werben und zeigen, was wir als Landwirte auf den Feldern ernten und in den Ställen aufziehen – für unsere Ernte mit unserer Arbeit“.
Soforthilfen Dürreschäden
Von der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen sind Soforthilfen in Aussicht gestellt worden. Gut zehn Millionen Euro sollen in die niedersächischen Betriebe fließen. Um die Hilfen erhalten zu können, sollen die Landwirte die Verluste auf jedem einzelnen Schlag dokumentieren ( Ernteverlust im Vergleich zum Vorjahr, ggfs. Fotos). Momentan liegen noch keine Formblätter für einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vor, diese sollen aber in Kürze bei der zuständigen Bewilligungsstelle erhältlich sein.
Besonders von der Dürre geschädigtes Grünland darf voraussichtlich ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde umgebrochen und neu angesät werden. Ein enstprechender Antrag kann bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Umweltsensibles Dauergrünland ist von dieser Regelung ausgenommen.
Freigabe von ökologischen Vorrangflächen zur Futternutzung
Die anhaltende Trockenheit macht besonders den Futterbaubetrieben zu schaffen. Seit dem Frühjahr ist kein nennenswerter Zuwachs auf den Grünlandflächen zu verzeichnen. Die Erträge bei Silage und Heu sind erheblich vermindert.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat daher bekannt gegeben, dass im Jahr 2018 Brachen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke freigegeben sind.
Der Aufwuchs von Flächen, die im ANDI-Antrag mit dem Nutzungscode 062 gekennzeichnet sind, kann seit dem 16. Juli 2018 landesweit für Futterzwecke genutzt werden.
Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von ökologischen Vorrangflächen mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung).
Ein Verkauf des Aufwuchses ist nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe aber gestattet.
Auch die im Antrag mit den Nutzungscodes 058 (Feldränder), 056 (Pufferstreifen-Ackerland), 057 (Pufferstreifen-Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand) als Ökologische Vorrangflächen gekennzeichneten Schläge dürfen genutzt werden.
Momentan wird auf Bundesebene eine Verordnungsänderung angestrebt, damit Zwischenfrüchte zur Futtergewinnung genutzt werden dürfen. Diese sieht vor, dass die Länder in Gebieten, die von der Trockenheit stark betroffen sind, im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ÖVF mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Der reguläre Zeitraum gilt vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Landwirte, die interessiert sind, diese geplante Möglichkeit zu nutzen, sollten daher vorsorglich die Aussaat sowie bereits erfolgte Aussaaten auf ihren Flächen mit ÖVF-Zwischenfruchtmischungen in geeigneter Weise dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos mit automatischer Ort- und Datumsangabe. (Pressemitteilung BMEL).
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die als ökologische Vorrangfläche angegebenen Schläge zu nutzen.
Die für die Zwischenfrucht ausgewiesene Fläche kann bis spätestens zum 30.09.2018 zur Erzeugung von Futter, z.B. Ackergras, genutzt werden Ab dem 01.10. ist diese Fläche allerdings spätestens mit einer öVf-Zwischenfruchtmischung zu bestellen.
Da die Maisbestände aufgrund der Trockenheit wahrscheinlich vor dem 01. Oktober geerntet sein werden, ist es möglich, Getreideflächen, die als öVf-Zwischenfrucht gemeldet sind, mit einer Ackergrasmischung zu bestellen. Mittels eines Modifikationsantrages können die Verpflichtungen zur öVf-Zwischenfrucht auf die geernteten Maisflächen umgelegt werden. Dieser Antrag muss bis zum 01.10. eines Jahres bei der zuständigen Bewilligungsstelle vorliegen. Die Modifikationsanträge bekommen Sie bei der zuständigen Landwirtschaftskammer.
Außerdem ist es möglich die öVf-Zwischenfruchtflächen mit einer Futtermischung zu bestellen. Hierbei ist allerdings der Kulturartenkatalog Zwischenfrucht zu beachten. Wenn die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen-Zwischenfrucht beschlossen wird, ist eine futterbauliche Nutzung möglich. Das BMEL arbeitet auf Bundesebene daran, die Verordnung entsprechend anzupassen.
Urteil zur Hofabgabeklausel
In der letzten Woche hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die der Hofabgabeklausel in der landw. Alterskasse gefällt. Die derzeitige Hofabgabeklausel wurde für teilweise verfassungswidrig erklärt und Änderungen bzw. Härtefallregelungen angemahnt.
Das Urteil hat jedoch zunächst nur Auswirkungen auf die konkreten Fälle. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Mit der Hofabgabeklausel verfolgt der Gesetzgeber grundsätzlich mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele. Unter anderem fördert er damit die frühzeitige Übergabe des Hofes. Die Hofabgabeverpflichtung ist somit grundsätzlich nicht zu beanstanden, urteilt das BVerfG. Allerdings ist die Verpflichtung zur Hofabgabe, so das BVerfG, jedoch nicht in allen Fällen zumutbar. Insbesondere dann, wenn ein abgabewilliger Landwirt keinen Nachfolger findet, läge ein Härtefall vor, den der Gesetzgeber explizit neu regeln müsse.
Die Ausgestaltung eines Härtefalles sowie die gesetzliche Umsetzung des Urteil werden erst in den nächsten Monaten erwartet.
Blühstreifen und Bienenweiden

Blühstreifen und Bienenweiden
Theresa Traupe und ihr Sohn Ben aus Negenborn sitzen in einem Meer von Blüten. Doch wo kommen diese vielen Blüten her? Die Antwort ist ganz einfach: Theresas Vater hat auf seinem Ackerland einen sogenannten Blühstreifen eingesät . Blühstreifen werden angelegt durch streifenförmige oder flächige Einsaat geeigneter Saatmischungen auf Ackerflächen, entweder am Feldrand oder auch innerhalb eines Feldes. Sie bieten insbesondere Bestäubern und Insekten ein reichhaltiges und langanhaltendes Blütenangebot. Darunter befinden sich auch viele landwirtschaftliche Nützlinge, die einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten. Auch für andere Tiere stellen sie wichtige Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotope dar. Blühstreifen können auch als Erosionsschutzstreifen angelegt sein. Darüber hinaus bereichern sie das Landschaftsbild und können aufgrund ihrer linienhaften Struktur zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Immer mehr Landwirte bauen Blühstreifen auch für Bienen an. Im Landkreis Northeim wurden 2018 fast 700 ha Blühstreifen und Bienenweiden angelegt.
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