Nachbau:Rückmeldefrist endet
Nachbau: Rückmeldefrist endet
Bonn, 09.06.2023 – Am 30. Juni 2023 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2022 / Frühjahr 2023, daran erinnert die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die STV die Landwirtinnen und Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.
Längere Trockenphasen, wahrscheinliche Extremwetterereignisse und ein sich verändernder Schädlingsdruck stellen die Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Klima- und Nachhaltigkeitsziele erfordern gleichzeitig einen reduzierten Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz. Innovationen auf dem Acker in Form angepasster, neuer Sorten werden daher immer wichtiger. Die deutschen Pflanzenzüchter - meist mittelständische Unternehmen - stellen sich dieser Aufgabe. Grundlage des Züchtungsfortschritts sind die Einnahmen durch Z-Lizenz- und Nachbaugebühren. „Dieses Geld fließt in die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte zurück und sorgt dafür, dass ihnen auch zukünftig hochwertiges Saatgut mit den gewünschten Eigenschaften zur Verfügung steht“, betont STV-Geschäftsführer Dirk Otten. Von einer fristgerechten und vollständigen Nachbauauskunft profitieren Züchter und Landwirtschaft gleichermaßen.
Landwirtinnen und Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten für die Wiederaussaat im eigenen Betrieb verwenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aber bereits 2015 klargestellt, dass nur dann rechtmäßig Nachbau betrieben wird, wenn bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Aussaat (30. Juni) die geschuldeten Nachbaugebühren bezahlt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Nachbaugebühren ist weder von einer vorherigen Zahlungsaufforderung noch von dem Bestehen oder Nichtbestehen oder gar der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs abhängig. Landwirtinnen und Landwirte müssen also von sich aus tätig werden, auch ohne entsprechende Aufforderung.
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2023 verpasst, kann das finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Was viele Betriebsleitende nicht wissen: nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirtinnen und Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 – 96 94 31 60.
_________________________________________________
Kontakt: Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel. 02 28-9 85 81-70
Fax 02 28-9 85 81-99
www.stv-bonn.de
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
SuedLink-Infotermine 18. - 20.04.2023
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW, einer der beiden Vorhabenträger des SuedLink, bietet in Göttingen drei Infoveranstaltungen an.
Inzwischen steht der Verlauf der Trasse, die auch durch Südniedersachsen führt, aus Sicht der Vorhabenträger für das Planfeststellungsverfahren fest. „Es sei denn, Baugrunduntersuchungen würden an der ein oder anderen Stelle dagegensprechen“, erklärt Maren Seiffert, Referentin für Bürgerbeteiligung in Niedersachsen.
Die Termine sind:
Dienstag, 18.04.2023,
Mittwoch, 19.04.2023,
und Donnerstag, 20.04.2023,
jeweils 15 bis 19 Uhr,
im SuedLink-Regionalbüro Göttingen [Adresse: Bürgerstraße 42-44, 37073 Göttingen].
Im Termin lässt sich ein Überblick gewinnen über die geplanten Logistikrouten und Baueinrichtungsflächen. „Wir stellen auch noch einmal die gemeinsam mit den Bauernverbänden abgestimmte Rahmenvereinbarung vor“, sagt Seiffert. Das Papier dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümer.
Ankündigung SuedLink-Trassenbefahrung
Die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (Maren Seiffert, für SuedLink im Auftrag der TransnetBW SuedLink GmbH & Co.KG)
teilt mit:
Mitarbeiter des Umweltteams sind vom 27.03.2023 bis zum 29.03.2023 (update vom 27.03.): bis zum 30.03.2023 auf Trassenbefahrung der Planfeststellungsabschnitte (PFA) C1 und B3 unterwegs, um bestimmte Querungen nochmal anzufahren und sonst betroffene Bäume auf Baumhöhlen zu prüfen.
Die 4 Mitarbeiter werden mit Fahrzeugen mit den folgenden beiden Kennzeichen unterwegs sein:
DA-AD-284
DA-AD 511
Rückfragen bitte an die Landvolk-Geschäftsstelle.
GAP-Reform ab 2023 / Vortrag Dr. Steffens (2)
Sehr geehrte Mitglieder,
am Mittwoch, 15.02.2023, fand die gemeinsame Online-Veranstaltung der Kreisbauernverbände Northeim-Osterode und Göttingen zur GAP statt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und in einem fast 3-stündigen Vortrag hat Dr. Wilfried Steffens vom Landesbauernverband eindrucksvoll die Neugestaltung der GAP ab 2023 beleuchtet.
Eine aktuelle Broschüre „GAP kompakt 2023“ (Autor: Dr. Wilfried Steffens) steht zum Download bereit:
https://www.ble-medienservice.de/0530/gap-kompakt-2023?number=0530
Der Vortrag von Dr. Steffens: