Ausweisung von Vogelschutzgebieten im Landkreis Northeim

Der Landkreis Northeim betreibt derzeit die Ausweisung / Sicherung von Vogelschutzgebieten.
Im konkreten Fall geht es um das
Vogelschutzgebiet V08 „Leinetal bei Salzderhelden“,
Teilgebiet - "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte".
Stellungnahmefrist: 07.10.2024
SuedLink - Abschnitt B3 - Planfeststellungsverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt B3 (Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen) der Vorhaben 3 und Vorhaben 4 den bearbeiteten Plan gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) eingereicht. Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar.
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich vom Beginn der Auslegung 15. April bis zum 14. Juni 2024 äußern. Einwendungen können per Onlineformular, per E-Mail oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Online-formular zu nutzen.
Wir empfehlen den betroffenen Bewirtschaftern und Grundeigentümern, die Unterlagen zu prüfen und Stellung zu nehmen!
Antrag auf Ausgleichszahlung für Nachteile durch das Glyphosat-Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten
Antragsfrist: 31.03.2024 (für Nachteile im Jahr 2022)
Betroffene Betriebe können einen finanziellen Ausgleichsanspruch schriftlich geltend machen.
Der Einsatz von glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln ist in festgesetzten Wasserschutz- (WSG) und Heilquellenschutzgebieten seit dem 08.09.2021 verboten. In Trinkwassergewinnungsgebieten, für die keine förmliche Wasserschutzgebietsgrenzen und daher auch keine Schutzgebietsverordnung festgelegt ist, gilt das Verbot nicht und es besteht hier auch kein Ausgleichsanspruch.
Für die Geltendmachung des Anspruchs gibt es eine gesetzliche Ausschlussfrist, Formvorschriften gelten hingegen nicht. Für Nachteile des Verbots, die vor 2022 eingetreten sein könnten (z. B. Behandlungen von Ausfallgetreide und aufgelaufenen Unkräuter zur anschließenden Mulchsaat einer Winterung im Herbst 2021), ist die Frist bereits abgelaufen.
Für Nachteile in 2022 (z. B. zusätzliche mechanische Unkrautbekämpfung oder das Abtötung von Zwischenfrüchten vor Sommerung in Mulchsaat im Frühjahr 2022) läuft die Frist am 31. März 2024 ab.
Nachteile im Kalenderjahr 2023 sind bis zum 31. März 2025 zu beantragen, usw.
Neue Stromautobahnen NordWestLink und SuedWestLink / Rundschreiben

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