Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt B3 (Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen) der Vorhaben 3 und Vorhaben 4 den bearbeiteten Plan gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) eingereicht. Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar.
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich vom Beginn der Auslegung 15. April bis zum 14. Juni 2024 äußern. Einwendungen können per Onlineformular, per E-Mail oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Online-formular zu nutzen.
Wir empfehlen den betroffenen Bewirtschaftern und Grundeigentümern, die Unterlagen zu prüfen und Stellung zu nehmen!
Unser aktuelles Rundschreiben zu diesem Thema, - inkl. diverser Textbausteine und Hinweise -, finden Sie im (internen) Mitgliederbereich. Bitte hier klicken.
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Dialogveranstaltungen
SuedLink - Planfeststellungsabschnitt B3
Mitteilung / Einladung durch TransnetBW:
Unsere Stationen sind:
- Einbeck am 27. Februar 2024 von 15-19 Uhr
im PS-Speicher, Tiedexer Tor 3 in 37574 Einbeck - Elze am 28. und 29. Februar 2024 jeweils von 15-19 Uhr
in der Mehrzweckhalle in Mehle, Grabenweg 10 in 31008 Elze
Bitte melden Sie sich bis zum 23. Februar hier für ihre bevorzugte Veranstaltung an.
Hintergrund: Auch im Abschnitt B3 sind nun die Planfeststellungsunterlagen an die Bundesnetzagentur übergeben. Um Sie über die nächsten Schritte zu informieren, bieten wir Ende Februar drei Dialogtermine an. Einen Überblick inkl. Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt C1 (Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen) von Vorhaben 3 und Vorhaben 4 den bearbeiteten Plan gemäß § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) eingereicht.
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können sich vom Beginn der Auslegung am 15. Januar bis zum 14. März 2024 äußern. Einwendungen können per Onlineformular, per E-Mail oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das Onlineformular zu nutzen.
Wir empfehlen den betroffenen Bewirtschaftern und Grundeigentümern, die Unterlagen zu prüfen und Stellung zu nehmen!
[27.02.2024: Ergänzung aufgrund von Nachfragen: die Dokumente stehen immer noch zum Download unter "Dokumente" bereit:]
In den letzten Wochen hat es vermehrt Nachfragen rund um die geplante Vorbegrünung auf der SuedLink-Trasse gegeben. Neben dem mitunter unglücklich angekommenen Vorgehen des beauftragten Ingenieurbüros gab es noch offene Fragen zum Vertragsinhalt und der Umsetzung. In diesem Zusammenhang hat am 05.02.2024 eine Besprechung mit Vertretern der TransnetBW aus dem Projektbüro Göttingen stattgefunden.
- Die betroffenen Bewirtschafter haben Wahlmöglichkeiten zur Festlegung des Starttermins.
- Die Weidelgrasmischung ist nicht mehr verpflichtend, es gibt Alternativen.
- Die gemeinsame Festlegung der unwirtschaftlichen Restflächen ist mit ausreichend Spielraum versehen.
- Die Details jedes einzelnen Vertrages werden bei einem individuellem Ortstermin (bitte zeitnah vereinbaren!) besprochen. Die Zusage der Bestätigung beim Ortstermin ist verlässlich und nicht mehr abhängig von den Nachbarn,
Unsere Anregungen wurden im Wesentlichen umgesetzt, so dass wir nach Klärung der o.a. Fragen die Unterzeichnung der „Vereinbarung zur Vorbegrünung“ empfehlen können.
Wir stellen zudem das Antwortschreiben der TransnetBW zum Download bereit.
- SuedLink - Abschnitt C1 / Infotermine am 30. + 31.01.2024
- SuedLink - Trassenbefahrung - 20.11.2023 - Hinweis
- SuedLink-Infotermine 18. - 20.04.2023
- SuedLink - Aktuelle Hinweise
- Ankündigung SuedLink-Trassenbefahrung:
- SuedLink-Erörterungstermine stehen kurzfristig an
- SuedLink - Hinweise Mai 2019 für Stellungnahmen nach § 8 NABEG
- Aktionstag: SuedLink heizt ein -"Wir glühen vor"
- SuedLink heizt ein -"Wir glühen vor"