SuedLink -
Hinweise für Stellungnahmen nach § 8 NABEG
An unsere Mitglieder:
Wir möchten Ihnen die bereits in wesentlichen Teilen übermittelten Hinweise noch einmal zusammengefasst und aktualisiert an die Hand geben. Ebenso erhalten sie Hinweise zur Vorgehensweise bei der Stellungnahme.
Wer?
Alle Grundstückseigentümer und Bewirtschafter
Bei der Planung des SuedLink sind zu 90 Prozent landwirtschaftliche Flächen im Trassenkorridor betroffen, mit erheblichen und noch nicht abschätzbaren Auswirkungen auf den Boden. Der Schutz der Böden findet bisher bei der Trassenplanung zu wenig Berücksichtigung.
Aber es gibt noch weitere Sachverhalte, die im Verfahren vorgetragen werden können/sollten (nur per Mail an Mitglieder).
Welche Informationen?
- Informationsveranstaltungen durch ARGE SuedLink (Tennet und TransNetBW)
Infomarkt SuedLink (Lkr. Northeim u. Lkr. Holzminden)
Montag, 27.05.2019
16.00 – 19.00 Uhr
Stadthalle, Medenheimer Straße 4, 37154 Northeim
Infomarkt SuedLink (Schwerpunkt für Lkr. Goslar)
Dienstag, 04.06.2019
16.00 – 19.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Engelade,
Mehrzweckhalle, Herrhäuser Straße 7, 38723 Seesen
- Internet
Aufteilung (s. Anlage/Karte)
--- Abschnitt C (Seesen / Bad Gandersheim nach Süden)
Trassenkorridorabschnitte/-segmente (TKS): Nr. 69a, 69b, 70a, 70 b, 300
+ 62, 63, 66, 67, 68
--- Abschnitt B (Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen)
Raum Einbeck: von Odagsen nach Norden)
Trassenkorridorabschnitte/-segmente (TKS): Nr. 60, 53c,
+ 62, 63, 66, 67, 68
Wie?
- Abgabe einer Stellungnahme (online, online mit Dateianhang, Postweg)
(z.T. aus der Empfehlung der Bundesnetzagentur):
Für die Übermittlung Ihrer Einwendungen nutzen Sie bitte vorzugsweise das für dieses Vorhaben bereitgestellte Onlineformular
https://www.netzausbau.de/home/de.html
besser direkt zu:
Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse
Oder nutzen Sie den Postweg.
Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der
Bekanntmachung Abschnitt C / Bekanntmachung Abschnitt B
- eine Beteiligung der Bürger/-innen ist grundsätzlich nur noch über die Einreichung von Raumwiderständen bei der BNetzA möglich.
- die Beteiligung kann per Post oder über ein Onlineformular erfolgen.
Achtung: Man bekommt sowohl beim postalischem als auch beim Onlineverfahren keine Bestätigung des Eingangs der Raumwiderstände!
Hinweis: Screenshot des abgesendeten Onlineformulars und der Bestätigung erstellen. Dies kann einmal als Nachweis wichtig werden.
Achtung !!! |
- Alle bereits auf der Seite der TenneT eingegebenen früheren Hinweise sollten nochmals eingereicht werden. Diese Daten werden nicht übernommen!
- Aufbau einer Stellungnahme
Adressierung:
Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn
Betreff:
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel - Großgartach (Vorhaben 3)
und Wilster – Grafenrheinfeld (Vorhaben 4)
Abschnitte C (Bad Gandersheim/Seesen – Gerstungen)
öffentliche Auslegung der Unterlagen
nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- Stellungnahme / Einwendungen –
Oder für Abschnitt B:
Betreff:
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel - Großgartach (Vorhaben 3)
und Wilster – Grafenrheinfeld (Vorhaben 4)
Abschnitte B (Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen)
öffentliche Auslegung der Unterlagen
nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- Stellungnahme / Einwendungen –
(Inhalte: nur über Mailversand an Mitglieder/Anfrage in Geschäftsstelle)
Wann?
Die Unterteilung in Abschnitte bedeutet, dass im Verbandsgebiet unterschiedliche
Betroffenheiten und damit auch unterschiedliche Fristen bestehen (s. Anlage/Karte):
- Fristen einer Stellungnahme
Für Abschnitt C, von dem der Landkreis Northeim weitüberwiegend und der Altkreis Osterode im Landkreis Göttingen komplett betroffen ist, gibt es die Stellungnahmefrist bis zum 7. Juni 2019.
Für Abschnitt B, von dem der Landkreis Northeim im Westen/Nordwesten betroffen ist, gibt es die Stellungnahmefrist bis zum 12. Juli 2019.
Einige Korridore gehören sowohl zum Abschnitt C als auch Abschnitt B!!
Wichtiger Hinweis!
Die Mitteilung einer Westvariante als Vorschlagstrasse durch Tennet darf nicht falsch interpretiert werden, so dass auch alle von den anderen Varianten (Ostvariante + Querspangen) betroffenen Grundeigentümer und Landwirte Stellung beziehen sollten.
Die Festlegung des endgültigen Trassenkorridors trifft im Zeitablauf die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde.