Urteil zur Hofabgabeklausel
In der letzten Woche hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die der Hofabgabeklausel in der landw. Alterskasse gefällt. Die derzeitige Hofabgabeklausel wurde für teilweise verfassungswidrig erklärt und Änderungen bzw. Härtefallregelungen angemahnt.
Das Urteil hat jedoch zunächst nur Auswirkungen auf die konkreten Fälle. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Mit der Hofabgabeklausel verfolgt der Gesetzgeber grundsätzlich mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele. Unter anderem fördert er damit die frühzeitige Übergabe des Hofes. Die Hofabgabeverpflichtung ist somit grundsätzlich nicht zu beanstanden, urteilt das BVerfG. Allerdings ist die Verpflichtung zur Hofabgabe, so das BVerfG, jedoch nicht in allen Fällen zumutbar. Insbesondere dann, wenn ein abgabewilliger Landwirt keinen Nachfolger findet, läge ein Härtefall vor, den der Gesetzgeber explizit neu regeln müsse.
Die Ausgestaltung eines Härtefalles sowie die gesetzliche Umsetzung des Urteil werden erst in den nächsten Monaten erwartet.
Blühstreifen und Bienenweiden
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Blühstreifen und Bienenweiden
Theresa Traupe und ihr Sohn Ben aus Negenborn sitzen in einem Meer von Blüten. Doch wo kommen diese vielen Blüten her? Die Antwort ist ganz einfach: Theresas Vater hat auf seinem Ackerland einen sogenannten Blühstreifen eingesät . Blühstreifen werden angelegt durch streifenförmige oder flächige Einsaat geeigneter Saatmischungen auf Ackerflächen, entweder am Feldrand oder auch innerhalb eines Feldes. Sie bieten insbesondere Bestäubern und Insekten ein reichhaltiges und langanhaltendes Blütenangebot. Darunter befinden sich auch viele landwirtschaftliche Nützlinge, die einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten. Auch für andere Tiere stellen sie wichtige Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotope dar. Blühstreifen können auch als Erosionsschutzstreifen angelegt sein. Darüber hinaus bereichern sie das Landschaftsbild und können aufgrund ihrer linienhaften Struktur zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Immer mehr Landwirte bauen Blühstreifen auch für Bienen an. Im Landkreis Northeim wurden 2018 fast 700 ha Blühstreifen und Bienenweiden angelegt.
NSG- und LSG-Ausweisung Weper Gladeberg Aschenburg - Beteiligungsverfahren läuft
FFH-Gebiet Weper-Gladeberg-Aschenburg
Beteiligungsverfahren zur Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet läuft!
Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren des Landkreises Northeim zur Ausweisung des Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Natur- und Landschaftsschutzgebiet.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme, die alle Betroffenen prüfen und ggfs. wahrnehmen sollten, läuft bis zum 31. Juli 2018.
Bereits im Sommer 2017 wollte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises die Ausweisung des FFH-Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" ausschließlich als Naturschutzgebiet betreiben. Dazu hat es auch Stellungnahmen und Einwände von Landvolk, Landwirtschaftskammer und vielen Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern gegeben.
Nach Überarbeitung der seinerzeitigen Entwürfe hat der Landkreis am 7. Juni 2018 in Moringen die weitere Vorgehensweise zur „Sicherung“ der Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) und das weitere Beteiligungsverfahren vorgestellt.
Wie in der Infoveranstaltung in Moringen bereits von den Landkreisvertretern angekündigt, liegen mittlerweile die Unterlagen zur Ausweisung des FFH-Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Natur- und Landschaftsschutzgebiet beim Landkreis bzw. den betroffenen Kommunen zur Einsicht aus.
Den Zugang zu den Unterlagen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter folgendem Link:
https://www.landkreis-northeim.de/magazin/artikel.php?artikel=7318&type=2&menuid=699&topmenu=33
Achtung:
Die bereits im letzten Jahr vorgetragenen Einwendungen werden nicht auf das neue Festsetzungsverfahren 2018 übernommen.
Daher ist erneut die Betroffenheit zu prüfen und die Stellungnahme, - angepasst auf den neuen Auflagenkatalog sowie die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet -, für die von Ihnen bewirtschafteten Bereiche abzugeben.
NSG- und LSG-Ausweisung Weper Gladeberg Aschenburg / Beteiligungsverfahren läuft
FFH-Gebiet Weper-Gladeberg-Aschenburg
Beteiligungsverfahren zur Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet läuft!
Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren des Landkreises Northeim zur Ausweisung des Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Natur- und Landschaftsschutzgebiet.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme, die alle Betroffenen prüfen und ggfs. wahrnehmen sollten, läuft bis zum 31. Juli 2018.
Do, 07.06.2018: Landkreis-Infotermin zur NSG- und LSG-Ausweisung
FFH-Gebiet Weper-Gladeberg-Aschenburg
Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet geplant
Bereits im letzten Jahr hat die UNB des Landkreises Northeim die Ausweisung des FFH-Gebietes "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Naturschutzgebiet betreiben wollen. Dazu hat es auch Stellungnahmen und Einwände von Landvolk, Landwirtschaftskammer und vielen Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern gegeben.
Nach Überarbeitung der seinerzeitigen Entwürfe stellt nunmehr der Landkreis am Donnerstag, 7. Juni 2018, um 18.00 Uhr in der Mensa der KGS Moringen, Waldweg 30, 37186 Moringen, die neuen Entwürfe und das weitere Beteiligungsverfahren vor. Betroffenen Mitgliedern wird eine Teilnahme empfohlen. (Die Einladung des Landkreises finden Sie auch unter "Termine".)
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