Dürrebeihilfe 2018
Die Antragsstellung läuft vom 1. November 2018 bis zum 30. November 2018.
Antragsannehmende Stelle: Landwirtschaftskammer Niedersachen in Northeim.
Für nähere Ausführungen zur Antragstellung verwenden Sie den nachfolgenden Link:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/33153.html
Allgemeine Info:
Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. € Dürrehilfen zur Verfügung. Wie aus einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen hervorgeht, sehen die Eckpunkte der Dürrebeihilfe vor, dass die Unterstützung auf existenzbedrohte Betriebe konzentriert wird. Die Eckpunkte selbst werden mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben. Dabei soll die Auszahlung der Hilfe schnell erfolgen, vermutlich in Form einer Abschlagszahlung.
Die durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu erfüllenden Kriterien um eine Dürrebeihilfe beantragen zu können sind umfangreich:
- Zunächst einmal muss der naturale Schaden größer 30% sein, damit eine Dürrehilfe beantragt werden kann. Das heißt, dass der Naturalertrag auf dem Acker- oder dem Grünland in diesem Jahr im Gegensatz zu den letzten 3 Wirtschaftsjahren 30% geringer sein muss. Eine Nachweislieferung ist bei vielen Ackerfrüchten aufgrund der Verkaufsbelege unproblematisch. Schwierig ist es hingegen z.B. bei Futterbaubetrieben, weshalb Schätzwerte herangezogen werden können.
- Zudem darf die Prosperitätsgrenze von 120.000 Euro bei Ehepaaren bzw. von 90.000 Euro bei Alleinstehenden nicht überschritten werden. Die Prosperität bezieht sich auf die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheid. Bei einem Einzelunternehmen führt die Überschreitung der Prosperitätsgrenze zu einer 100%igen-Kürzung.
- Angerechnet wird auch ein hohes außerlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen. Einkünfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen dürfen nicht mehr als 35 % der gesamten Einkünfte ausmachen. Andernfalls ist das Unternehmen nicht hilfeberechtigt.
- Um eine Existenzgefährdung nachweisen zu können, soll das zumutbar kurzfristig liquidierbare Privatvermögen herangezogen werden. Je höher das Privatvermögen, desto geringer die Hilfe.
- „Cash flow III“ (im Wesentlichen der Gewinn in der Referenzperiode minus Entnahmen minus Tilgung plus Abschreibung plus Einlagen): Diese Kennziffer wird ins Verhältnis gesetzt zu den dürrebedingten Einkommensminderungen in der Boden- und der Tierproduktion. Eine Existenzgefährdung und damit eine Förderfähigkeit liegt vor, wenn der Dürreschaden größer ist als der durchschnittliche Cash flow III der letzten drei Jahre.
- Ferner gibt es für die Dürrehilfe eine Untergrenze (2.500 Euro) und eine Obergrenze (500.000 Euro).
(Quelle:Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Demo bei Agrarministerkonferenz
Die Verbände stellen folgende Forderungen auf:
Südniedersachsentage 2018
14.09.2018:
Am Wochenende (Sa, 15.09. + So, 16.09.2018) finden die ersten Südniedersachsentage des Regionalen Erzeugerverbandes Südniedersachsen in Waake statt. Ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm wartet auf die Besucher. Das Landvolk Göttingen ist mit dem Infomobil vor Ort und gibt aktulle Informationen, - das Landvolk Northeim-Osterode unterstützt dabei.
Weitere Infos finden Sie hier -->
Den offiziellen Veranstaltungskalender finden Sie hier -->
Aktionstag Ernte und Genuß am 11. September in Einbeck
Morgen, am 11. September stehen wir ab 10 Uhr auf dem Parkplatz am Altendorfer Tor 13 in Einbeck und laden zu gesunden Häppchen und spannenden Dialogen mit unseren Landwirten ein.
„Wir möchten für den Genuss und die Wertschätzung unserer Produkte werben und zeigen, was wir als Landwirte auf den Feldern ernten und in den Ställen aufziehen – für unsere Ernte mit unserer Arbeit“.
Soforthilfen Dürreschäden
Von der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen sind Soforthilfen in Aussicht gestellt worden. Gut zehn Millionen Euro sollen in die niedersächischen Betriebe fließen. Um die Hilfen erhalten zu können, sollen die Landwirte die Verluste auf jedem einzelnen Schlag dokumentieren ( Ernteverlust im Vergleich zum Vorjahr, ggfs. Fotos). Momentan liegen noch keine Formblätter für einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vor, diese sollen aber in Kürze bei der zuständigen Bewilligungsstelle erhältlich sein.
Besonders von der Dürre geschädigtes Grünland darf voraussichtlich ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde umgebrochen und neu angesät werden. Ein enstprechender Antrag kann bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Umweltsensibles Dauergrünland ist von dieser Regelung ausgenommen.
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