Aktionstag: SuedLink heizt ein -"Wir glühen vor"
Unsere Bauern setzen Zeichen am Aktionstag 22. November 2018, und zwar in Hammenstedt und Düderode im Rahmen der landesweiten Aktion "SuedLink heizt ein - „wir glühen vor!":
Dabei waren fast 40 Schlepper und rd. 60 Teilnehmer in Hammenstedt und 30 Schlepper und über 40 Teilnehmer in Düderode.
Ziel der Aktion war, erneut auf die Betroffenheit und Belange der Eigentümer und Land- und Forstwirte aufmerksam zu machen. So lang nicht klar ist, welche Auswirkung die Leitung auf unseren Boden hat und welche Früchte darüber überhaupt angebaut werden dürfen, bleiben wir kritisch. Dauerschäden in Höhe von 5 bis 15 % sind mittlerweile bei Leitungen belegt. Zudem sind aus unserer Sicht wiederkehrende Zahlungen berechtigt.
Danke an alle, die zu der gelungenen Veranstaltung beigetragen haben.
Bilder aus der Feldflur Hammenstedt und aus Düderode zur Zeit auf facebook
https://www.facebook.com/landvolk.nom.oha.de/
Altersrenten werden vorläufig bewilligt/ zukünftige Notwendigkeit von Hofabgabeklausel noch nicht geklärt
Da Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar erachten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Hofabgabe bei Rentenantragsstellung nicht mehr notwendig sein wird.
Die SVLFG hat in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), entschieden, zum 1. September 2018 – bis zu der notwendigen gesetzlichen Neuregelung – vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten nach dem ALG zu gewähren. Hierdurch will die SVLFG weitere unbillige Härten für die Versicherten vermeiden.
Die bislang circa 4.000 bundesweit vorliegende Anträge werden hierfür nach ihrem Eingangsdatum abgearbeitet. Eine vorläufige Zahlung erhalten alle, die noch keine Rente nach dem ALG beziehen, die entsprechende Wartezeit sowie das Renteneintrittsalter erfüllen. Ein Pacht- oder Übergabevertrag als Abgabenachweis muß der SVLFG momentan nicht vorgelegt werden.
Die nur vorläufig zu zahlenden Leistungen werden bei endgültiger Rentenfeststellung auf die tatsächlich zustehende Rente angerechnet. Wer keine Vorwegzahlung erhalten und die endgültige Neuregelung des Gesetzgebers abwarten möchte, sollte dies der SVLFG kurzfristig mitteilen.
(Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
Dürrebeihilfe 2018
Die Antragsstellung läuft vom 1. November 2018 bis zum 30. November 2018.
Antragsannehmende Stelle: Landwirtschaftskammer Niedersachen in Northeim.
Für nähere Ausführungen zur Antragstellung verwenden Sie den nachfolgenden Link:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/360/article/33153.html
Allgemeine Info:
Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. € Dürrehilfen zur Verfügung. Wie aus einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen hervorgeht, sehen die Eckpunkte der Dürrebeihilfe vor, dass die Unterstützung auf existenzbedrohte Betriebe konzentriert wird. Die Eckpunkte selbst werden mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben. Dabei soll die Auszahlung der Hilfe schnell erfolgen, vermutlich in Form einer Abschlagszahlung.
Die durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu erfüllenden Kriterien um eine Dürrebeihilfe beantragen zu können sind umfangreich:
- Zunächst einmal muss der naturale Schaden größer 30% sein, damit eine Dürrehilfe beantragt werden kann. Das heißt, dass der Naturalertrag auf dem Acker- oder dem Grünland in diesem Jahr im Gegensatz zu den letzten 3 Wirtschaftsjahren 30% geringer sein muss. Eine Nachweislieferung ist bei vielen Ackerfrüchten aufgrund der Verkaufsbelege unproblematisch. Schwierig ist es hingegen z.B. bei Futterbaubetrieben, weshalb Schätzwerte herangezogen werden können.
- Zudem darf die Prosperitätsgrenze von 120.000 Euro bei Ehepaaren bzw. von 90.000 Euro bei Alleinstehenden nicht überschritten werden. Die Prosperität bezieht sich auf die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheid. Bei einem Einzelunternehmen führt die Überschreitung der Prosperitätsgrenze zu einer 100%igen-Kürzung.
- Angerechnet wird auch ein hohes außerlandwirtschaftliches Gewerbeeinkommen. Einkünfte aus gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Betriebszweigen dürfen nicht mehr als 35 % der gesamten Einkünfte ausmachen. Andernfalls ist das Unternehmen nicht hilfeberechtigt.
- Um eine Existenzgefährdung nachweisen zu können, soll das zumutbar kurzfristig liquidierbare Privatvermögen herangezogen werden. Je höher das Privatvermögen, desto geringer die Hilfe.
- „Cash flow III“ (im Wesentlichen der Gewinn in der Referenzperiode minus Entnahmen minus Tilgung plus Abschreibung plus Einlagen): Diese Kennziffer wird ins Verhältnis gesetzt zu den dürrebedingten Einkommensminderungen in der Boden- und der Tierproduktion. Eine Existenzgefährdung und damit eine Förderfähigkeit liegt vor, wenn der Dürreschaden größer ist als der durchschnittliche Cash flow III der letzten drei Jahre.
- Ferner gibt es für die Dürrehilfe eine Untergrenze (2.500 Euro) und eine Obergrenze (500.000 Euro).
(Quelle:Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Demo bei Agrarministerkonferenz
Die Verbände stellen folgende Forderungen auf:
Südniedersachsentage 2018

14.09.2018:
Am Wochenende (Sa, 15.09. + So, 16.09.2018) finden die ersten Südniedersachsentage des Regionalen Erzeugerverbandes Südniedersachsen in Waake statt. Ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm wartet auf die Besucher. Das Landvolk Göttingen ist mit dem Infomobil vor Ort und gibt aktulle Informationen, - das Landvolk Northeim-Osterode unterstützt dabei.
Weitere Infos finden Sie hier -->
Den offiziellen Veranstaltungskalender finden Sie hier -->
Seite 24 von 26