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Demo bei Agrarministerkonferenz

Veröffentlicht: 26. September 2018
Bei der Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf (NRW) wollen der Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband, der Rheinische Landwirtschaftsverband, das Landvolk Niedersachsen und der Hessische Bauernverband auf die schwierige Situation der Sauenhalter aufmerksam machen und Kritik üben.
 
Die AMK ist dafür der richtige Ort und der richtige Adressat. „Unsere Tierhalter wollen weg von der betäubungslosen Ferkelkastration, benötigen aber dringend eine klare und gangbare Perspektive, wie sie sich rechtskonform umstellen können“, betont Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Hier sei jetzt eindeutig der Gesetzgeber gefordert, endlich die Initiative zu ergreifen.
 

Die Verbände stellen folgende Forderungen auf:

Die Ferkelerzeuger in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen fordern deshalb:
• Lokalanästhesie zulassen: Sauenhalter brauchen eine praxisgerechte Umsetzung des Tierschutzgesetzes und die Zulassung der Lokalanästhesie. In Dänemark und Schweden wird dies bereits erfolgreich praktiziert, ebenso in der Humanmedizin. Deshalb muss diese tierschutzgerechte Lösung auch in Deutschland möglich sein.
• Tierschutzgesetz ändern, Frist für den Ausstieg verschieben: Die aktuell zur Verfügung stehenden Methoden zur Umsetzung der betäubungslosen Ferkelkastration sind noch nicht praxistauglich oder haben keine flächendeckende Marktakzeptanz. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, zeitnah tierschutzgerechte und praxiskonforme Lösungen für die Ferkelkastration voranzutreiben.
• Schweinefleisch aus deutscher Erzeugung kennzeichnen: Der Lebensmittelhandel, die Gastronomie und das Fleischerhandwerk sind aufgerufen, die Herkunft von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren in den Theken herauszustellen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihre Kaufentscheidung die heimische Schweinehaltung unterstützen.

Südniedersachsentage 2018

Veröffentlicht: 14. September 2018

14.09.2018:

Am Wochenende (Sa, 15.09. + So, 16.09.2018) finden die ersten Südniedersachsentage des Regionalen Erzeugerverbandes Südniedersachsen in Waake statt. Ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm wartet auf die Besucher. Das Landvolk Göttingen ist mit dem Infomobil vor Ort und gibt aktulle Informationen, - das Landvolk Northeim-Osterode unterstützt dabei.
Weitere Infos finden Sie hier -->

Den offiziellen Veranstaltungskalender finden Sie hier -->

 

 

Aktionstag Ernte und Genuß am 11. September in Einbeck

Veröffentlicht: 10. September 2018

Morgen, am 11. September stehen wir ab 10 Uhr auf dem Parkplatz am Altendorfer Tor 13 in Einbeck und laden zu gesunden Häppchen und spannenden Dialogen mit unseren Landwirten ein.
„Wir möchten für den Genuss und die Wertschätzung unserer Produkte werben und zeigen, was wir als Landwirte auf den Feldern ernten und in den Ställen aufziehen – für unsere Ernte mit unserer Arbeit“.

Soforthilfen Dürreschäden

Veröffentlicht: 23. August 2018

Von der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen sind Soforthilfen in Aussicht gestellt worden. Gut zehn Millionen Euro sollen in die niedersächischen Betriebe fließen. Um die Hilfen erhalten zu können, sollen die Landwirte die Verluste auf jedem einzelnen Schlag dokumentieren ( Ernteverlust im Vergleich zum Vorjahr, ggfs. Fotos). Momentan liegen noch keine Formblätter für einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vor, diese sollen aber in Kürze bei der zuständigen Bewilligungsstelle erhältlich sein.

Besonders von der Dürre geschädigtes Grünland darf voraussichtlich ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde umgebrochen und neu angesät werden. Ein enstprechender Antrag kann bei der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Umweltsensibles Dauergrünland ist von dieser Regelung ausgenommen.

 

Freigabe von ökologischen Vorrangflächen zur Futternutzung

Veröffentlicht: 15. August 2018

Die anhaltende Trockenheit macht besonders den Futterbaubetrieben zu schaffen. Seit dem Frühjahr ist kein nennenswerter Zuwachs auf den Grünlandflächen zu verzeichnen. Die Erträge bei Silage und Heu sind erheblich vermindert.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat daher bekannt gegeben, dass im Jahr 2018 Brachen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke freigegeben sind.

Der Aufwuchs von Flächen, die im ANDI-Antrag mit dem Nutzungscode 062 gekennzeichnet sind, kann seit dem 16. Juli 2018 landesweit für Futterzwecke genutzt werden.

Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von ökologischen Vorrangflächen mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung).

Ein Verkauf des Aufwuchses ist nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe aber gestattet.

Auch die im Antrag mit den Nutzungscodes 058 (Feldränder), 056 (Pufferstreifen-Ackerland), 057 (Pufferstreifen-Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand) als Ökologische Vorrangflächen gekennzeichneten Schläge dürfen genutzt werden.

Momentan wird auf Bundesebene eine Verordnungsänderung angestrebt, damit Zwischenfrüchte zur Futtergewinnung genutzt werden dürfen. Diese sieht vor, dass die Länder in Gebieten, die von der Trockenheit stark betroffen sind, im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ÖVF mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Der reguläre Zeitraum gilt vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Landwirte, die interessiert sind, diese geplante Möglichkeit zu nutzen, sollten daher vorsorglich die Aussaat sowie bereits erfolgte Aussaaten auf ihren Flächen mit ÖVF-Zwischenfruchtmischungen in geeigneter Weise dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos mit automatischer Ort- und Datumsangabe.  (Pressemitteilung BMEL).

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die als ökologische Vorrangfläche angegebenen Schläge zu nutzen.

Die für die Zwischenfrucht ausgewiesene Fläche kann bis spätestens zum 30.09.2018 zur Erzeugung von Futter, z.B. Ackergras, genutzt werden Ab dem 01.10. ist diese Fläche allerdings spätestens mit einer öVf-Zwischenfruchtmischung zu bestellen.
 

Da die Maisbestände aufgrund der Trockenheit wahrscheinlich vor dem 01. Oktober geerntet sein werden, ist es möglich, Getreideflächen, die als öVf-Zwischenfrucht gemeldet sind, mit einer Ackergrasmischung zu bestellen. Mittels eines Modifikationsantrages können die Verpflichtungen zur öVf-Zwischenfrucht auf die geernteten Maisflächen umgelegt werden. Dieser Antrag muss bis zum 01.10. eines Jahres bei der zuständigen Bewilligungsstelle vorliegen. Die Modifikationsanträge bekommen Sie bei der zuständigen Landwirtschaftskammer.
 

Außerdem ist es möglich die öVf-Zwischenfruchtflächen mit einer Futtermischung zu bestellen. Hierbei ist allerdings der Kulturartenkatalog Zwischenfrucht zu beachten. Wenn die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen-Zwischenfrucht beschlossen wird, ist eine futterbauliche Nutzung möglich. Das BMEL arbeitet auf Bundesebene daran, die Verordnung entsprechend anzupassen.

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