ANDI-Anträge 2020
Achtung:
Die Antragsfrist für die Sammelanträge auf Agrarförderung und Umweltmaßnahmen ist doch nicht verlängert worden und
endet am Freitag, 15. Mai 2020!!
Webseite zur Anmeldung von Saisonarbeitern aus Osteuropa
Die Webseite https://saisonarbeit2020.bauernverband.de ist nunmehr freigeschaltet.
Auf diesem Portal müssen landwirtschaftliche Betriebe die Registrierung und Anmeldung ihrer Saisonarbeitskräfte für die Monate April und Mai 2020 vornehmen. Dieses Portal und das mit der Bundesregierung vereinbarte Anmeldeverfahren sind ausschließlich für Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie für deren Saisonarbeitskräfte vorgesehen.
Masterplan Radverkehr im Altkreis Osterode
Radwegeausweisungen im Altkreis Osterode / Schilderbestellungen
Achtung: kurzfristige Bestellung bitte vornehmen!
Auf der Ebene des Landkreises Göttingen gibt es bereits seit einigen Jahren einen Arbeitskreis Radverkehr. Durch die Einbindung von Realverbandwegen in das Routennetz berührt es auch die Interessen der Land- und Forstwirte und damit des Berufsstandes.
Coronavirus und Landwirtschaft / Soforthilfen
Die Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen sind gesetzlich in der letzten Woche durch Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht worden. Jetzt steht auch die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, - und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Das geht aus einer Presseerklärung von Bundeslandwirtschaftlsministerin Julia Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier vom 29.03.2020 hervor.
Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden.
Coronavirus und Landwirtschaft / Kontaktverbot ab 23.03.2020
Nach wie vor bestehen Unsicherheiten in der Landwirtschaft bzgl. der am 22.03.2020 erlassenen Regelungen / Verhaltensweisen von Bund und Ländern.
Im Rahmen der Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22.03.2020 heißt es bezgl. der Allgemeinverfügung:
3. Notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen sind weiterhin zulässig, hierbei handelt es sich um:
b) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Jahreszeit bedingt erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen,
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