Terminkalender
Sonntag, 30. Juni 2024
Für eigenen Nachbau im Frühjahr 2024 und im Herbst 2023 gilt die Meldefrist 30. Juni 2024 bei der STV Bonn.
Ab 2025 wird die Erfassung umgestellt und ist nur noch online möglich.
Wer Melde- und Zahlungsfristen verpasst, dem drohen finanzielle und rechtliche Folgen.
Für dieses Jahr gilt es, die Rechtmäßigkeit ihrer Ernte nachzuweisen. Auf diese Problematik haben wir unsere Mitglieder im jüngsten Rundschreiben hingewiesen.
Das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erhitzt seit Wochen die Gemüter.