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In der letzten Woche hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die der Hofabgabeklausel in der landw. Alterskasse gefällt. Die derzeitige Hofabgabeklausel wurde für teilweise verfassungswidrig erklärt und Änderungen bzw. Härtefallregelungen angemahnt.

Das Urteil hat jedoch zunächst nur Auswirkungen auf die konkreten Fälle. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Mit der Hofabgabeklausel verfolgt der Gesetzgeber grundsätzlich mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele. Unter anderem fördert er damit die frühzeitige Übergabe des Hofes. Die Hofabgabeverpflichtung ist somit grundsätzlich nicht zu beanstanden, urteilt das BVerfG. Allerdings ist die Verpflichtung zur Hofabgabe, so das BVerfG, jedoch nicht in allen Fällen zumutbar. Insbesondere dann, wenn ein abgabewilliger Landwirt keinen Nachfolger findet, läge ein Härtefall vor, den der Gesetzgeber explizit neu regeln müsse.
Die Ausgestaltung eines Härtefalles sowie die gesetzliche Umsetzung des Urteil werden erst in den nächsten Monaten erwartet.