logo

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) im Landkreis Northeim ist das Beteiligungsverfahren für den Entwurf 2023 durch Kreistagsbeschluss eröffnet.

Für die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wie auch die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die entsprechenden Unterlagen können gemäß nachfolgender Mitteilung des Landkreises eingesehen / heruntergeladen werden:

… Gelegenheit, zu den o.g. Unterlagen Stellung zu nehmen. Eine Bereitstellung der genannten Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 02.10.2023 bis 13.11.2023 über die Internetseite des Landkreises Northeim unter

https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/neuaufstellung-des-regionalen-raumordnungsprogramms-fuer-den-landkreis-northeim-900000239-23900.html

Das Landvolk hat in enger Abstimmung mit Landkreis und Landwirtschaftskammer den bestmöglichen Schutz der besten landwirtschaftlichen Flächen über die Ausweisung als sog. "Vorranggebiete Landwirtschaft" dort verankern können.

 

Anlage 3.2.1 Landwirtschaftlicher Fachbeitrag.pdf (2 MB)

Daneben ist aber auch der Entwurf dahingehend zu prüfen, inwieweit besonders die übrigen landwirtschaftlichen Flächen von anderen „konkurrierenden Nutzungen“ betroffen sind.

 

Zeichnerische Darstellung RROP Entwurf 2023.pdf (25 MB)

 

Bezüglich der Festlegungen ist folgendes in der Einschätzung hilfreich:

Ein Teil der im RROP getroffenen Festlegungen - die so genannten „Ziele der Raumordnung“, - sind von öffentlichen Stellen und Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zwingend zu beachten. Das gilt z.B. für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden (§ 1 Abs. 4 BauGB).

Der Textteil eines RROP besteht aus der beschreibenden Darstellung, der Begründung und dem Umweltbericht. In der beschreibenden Darstellung des RROP werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den jeweiligen Landkreis festgelegt.

Die „Ziele der Raumordnung“ erkennt man daran, dass sie fett gedruckt werden; in der zugehörigen Plankarte sind sie als „Vorranggebiete“ bezeichnet.

Neben den verbindlichen Zielen der Raumordnung gibt es in den RROP noch eine zweite Kategorie von Aussagen, die als „Grundsätze der Raumordnung“ bezeichnet werden. Diese Art von Vorgaben soll zwar möglichst von anderen Planungsträgern berücksichtigt werden; wenn gute Gründe dagegensprechen, kann man aber auch hiervon abweichen. [„Vorbehaltsgebiete“]

 

Gesamtübersicht der Unterlagen:


https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/erster-entwurf-des-regionalen-raumordnungsprogramms-900000711-23900.html

 

Es besteht die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen oder Anregungen bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h. bis zum 27.11.2023 zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung zu nehmen. Die Abgabe von Stellungnahmen kann über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen:
https://beteiligung-regionalplan.de/northeim/

 

Alternativ können Stellungnahmen per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

oder postalisch an den
Landkreis Northeim
Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim

abgegeben werden.