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Die EU-Kommission hat vor geraumer Zeit einen Entwurf einer „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ vorgelegt. Dieser sorgt für großes Unverständnis und Fassungslosigkeit in der Landwirtschaft.

Dazu haben wir unsere Mitglieder im Mailverteiler bereits intensiv informiert, - wiederholen aber den Appell zur Stellungnahme, die bis zum 19. September 2022 online abzugeben ist, erneut.

Die Pläne der Kommission entziehen, sollten sie so wie geplant umgesetzt werden, faktisch die Arbeitsgrundlage vieler Landwirtinnen und Landwirten besonders bei uns in Niedersachsen und gefährden die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Nahrungsmitteln.

Die Landkreise Göttingen und Northeim sind z.T. weit stärker als der Landesdurchschnitt betroffen. Das bedeutet unter anderem, dass auf mindestens 54,4 Prozent (Lkr. GOE) und 35,0 Prozent (Lkr. NOM) der landwirtschaftlichen Nutzfläche zukünftig jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – sowohl im konventionellen als auch ökologischen Ackerbau – verboten sein wird! Die betriebliche Betroffenheit kann dabei deutlich darüber hinausgehen.

Da diese direkt wirksamen Verbote jeglichen PSM-Einsatzes in weiteren „empfindlichen Gebieten“ wie z.B. Schutzgebieten nach WRRL (u.a. Wasserschutzgebiete) gelten sollten, ist die Betroffenheit insgesamt noch größer! Aus diesem Grund ist jeder aufgefordert, die Verordnung in der jetzigen Fassung zu verhindern!

Daher müssen wir der EU-Kommission die Auswirkungen und Tragweite dieser Verordnung auf die Landwirtschaft deutlich machen und fordern ALLE Berufskolleginnen und –kollegen, aber auch alle übrigen Mitglieder (es hat ja auch Auswirkungen auf z.B. Verpächter! usw.) dringend auf, sich mit individuellen Betroffenheitsbekundungen an die EU-Kommission zu wenden! Die Frist für die Stellungnahmen endet am

19. September 2022.

Beteiligungs-Link:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

Die abgegebenen Stellungnahmen werden „sortiert“ nach den vorgebrachten Argumenten. Tatsächlich geht es darum, dass Argumente zählen sollen, - unabhängig von ihrer Anzahl. Es ist deshalb erforderlich, dort sehr individuell und betriebsbezogen zu erläutern, warum die geplante Verordnung abzulehnen ist. 

Dazu erhalten Sie den beiliegenden "Fahrplan" zur Stellungnahme.

Positionspapiere der Bauernverbands- und Landvolk-Positionen erhalten Sie hier:

- DBV-Positionspapier

- LBV-Stellungnahme

Zusätzlich verweisen wir auf ausführliche Darstellungen in der Landvolk-App sowie den Landvolk-Infobriefen.

Gebietskulissen mit den entsprechenden Betroffenheiten erhalten Sie unter:
Geoportal des Lkr.  Göttingen
(Umwelt- und Naturschutz -> Naturschutz -> Gebietsauswahl   anklicken, dann weitere Auswahl treffen)
Umweltkarten Land Niedersachsen
(Suche über „dargestellte Karten“ – Nach Landschaftsschutzgebiet suchen )

Rückfragen richten Sie bitte an die Landvolk-Geschäftsstelle oder den geschäftsführenden Vorstand.

Darüber hinaus bitten wir Sie, die Betroffenheit im Zuge des laufenden Landtagswahlkampfs den Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl sowie den niedersächsischen Abgeordneten auf Landes-, Bundes- und Europaebene vorzutragen und das Thema auch aktiv auf Wahlkampfveranstaltungen zur Landtagswahl anzusprechen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!