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"Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024).
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.


Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste des BMEL.
Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen.
Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 2 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum dieser Richtlinie begrenzt.
Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen."

(Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank)

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/#antragstellung