logo

Terminkalender

Als iCal-Datei herunterladen
Kreisverbandsversammlung 2022
Samstag, 26. November 2022, 09:30 - 13:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses sollte die erste Einladung zu einer Kreisverbandsversammlung sein, in der alle Mitglieder unseres Kreisbauernverbandes stimmberechtigt sind. Die entsprechenden Änderungen in unserer Satzung wurden erarbeitet, geprüft und in einer außeror-dentlichen Kreisverbandsversammlung am 03.06.2022 von den Delegierten beschlos-sen.

Die beschlossenen Änderungen in unserer Satzung können aber aus formalen Grün-den noch nicht umgesetzt werden. Es ist ein erneuter Beschluss hierüber erforderlich (s. TOP 11 der Einladung).

Ich lade nach § 12 Abs. 3 unserer geltenden Satzung ein zur

 

KREISVERBANDSVERSAMMLUNG 2022

 

Datum: Samstag, 26. November 2022
Beginn: 9.30 Uhr
Ort: „Dorfgemeinschaftshaus Dorste“
Dorste, Roter Born 2, 37520 Osterode
(Wir würden uns über eine Anmeldung freuen.


Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.a. Genehmigung der Niederschrift über die KV-Versammlung vom 27.11.2021
b. Genehmigung der Niederschrift über die außerordentliche KV-Versammlung
vom 03.06.2022
3. Bericht des Vorsitzenden aus der Verbandsarbeit
4. Bericht des Geschäftsführers aus der Geschäftsstelle
5. Feststellung der Stimmberechtigten
6. Vorstellung und Genehmigung des Haushalts 2021
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
9. Vorstellung des Haushaltsvoranschlages 2023,
Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge 2023
und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2023
10. Wahl von Kassenprüfern
11. Satzungsänderung
Hinweis:
Vorstand und Gesamtvorstand schlagen der Kreisverbandsversammlung die Änderung der Satzung in § 12 alte Fassung dahingehend vor, dass statt Delegierten in der Kreisver-bandsversammlung künftig die Mitglieder des Verbandes an der Mitgliederversammlung teilnehmen und Beschlüsse fassen.
Außerdem wird durch eine Änderung der Förmlichkeiten hinsichtlich Ladung, Teilnahme und Durchführung den technischen Neuerungen Rechnung getragen. Die Ladung soll künftig per E-Mail in vereinfachter Form und die Mitgliederversammlung auch in virtueller oder hybrider Form möglich sein. Darüber hinaus erfolgt eine Neuregelung der Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes. Ebenso ist die Sitzverlegung vorzunehmen.

Die einzelnen Änderungen ergeben sich aus der dieser Einladung beigefügten Gegen-überstellung. In der rechten Spalte finden Sie die zur Beschlussfassung vorgesehene neue Satzung im Entwurf.
12. Verschiedenes

Nach § 12 Abs. 1 der Satzung besteht die Kreisverbandsversammlung aus den Delegierten der
Gemeindeverbände / Ortsverbände bzw. deren bevollmächtigten Vertretern und den Mitgliedern des
Gesamtvorstandes. Die Gemeinde- bzw. Ortsverbände können für je angefangene 20 Mitglieder einen Delegierten mit Stimmrecht entsenden. Jedes Mitglied des Gesamtvorstandes hat 1 Stimme.

Daneben sind unsere Mitglieder als Gäste sehr herzlich willkommen.

Über die Geschäftsstellen erhalten unsere Mitglieder, soweit elektronisch oder per App erreichbar, den Hinweis auf die Kreisverbandsversammlung mit der Bitte um weitere Abstimmung mit den jeweiligen Orts-vertrauensleuten bzw. Gemeindeverbandsvertretern. Das bitten wir zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Claus Hartmann)
Vorsitzender